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NEWSLETTER

Liebe DEFKOM Mitglieder,
 
hier kommt der DEFKOM Herbst 2023 Newsletter. Die Themen sind:
 
Auf der GEMA-Mitgliederversammlung im Mai 2023 wurde der Antrag 31, die „Geschäftsordnung für das kollektive Prüfverfahren über systematische Nichterbringung verlegerischer Leistungen (sog. Zwangsinverlagnahme)“ angenommen, auch mit der Mehrheit der Verlegerkurie. Vor diesem Hintergrund schauen wir uns an, was für Filmkomponist:innen unter Zwangsinverlagnahme möglich ist und werfen einen Blick auf die weitere Entwicklung. Dann gibt es im Newsletter gute Nachrichten zu möglichen Rabatten für unsere Mitglieder bei der Firma Gravis und Informationen zum Erwerb der Monitoring-Firma SoundAware durch die GEMA. Außerdem berichten wir über den Stand der Vorbereitung zu unserem Deutschen Filmmusikpreis, der in diesem Jahr am 24. November wieder in Halle im Puschkinhaus stattfindet.
 
 
 
 
Deutscher Fimmusikpreis 2023
 
Um gleich mit dem DFMP anzufangen: Die Vorbereitung des Events ist in vollem Gange. Wir haben wieder einige spannende Musik Acts, die zugesagt haben. Die Einreichungsphase ist mittlerweile abgeschlossen und die in diesem Jahr sechsköpfige Jury sichtet bis zum 10. Oktober die eingereichten Filmmusiken. Ende Oktober werden die Nominierten bekannt gegeben. Wir freuen uns über mehr als 50 Einreichungen. Die hohe Zahl zeigt die Relevanz des DFMP in der Filmmusik und allgemein in der Filmbranche.
 
In der Gala am 24. November 2023 im Puschkinhaus werden, wie im Vorjahr, wieder Preise in vier, eventuell sogar fünf Kategorien vergeben: Hauptpreis „Beste Musik im Film“, ein Nachwuchspreis - beide werden von der Jury vergeben - ein nationaler und ein internationaler Ehrenpreis und eventuell ein Sonderpreis. Wie in den Vorjahren wird am nächsten Tag, dem 25. November, wieder die Musik der Preisträger im großen Galakonzert mit der Staatskapelle Halle, einem 90 Personen Orchester, zusammen mit anderen bekannten Filmmusikwerken aufgeführt. DEFKOM Mitglieder sind herzlich eingeladen nach Halle zu kommen. Der Eintritt ist für sie frei, allerdings ist eine Anmeldung bei der IAMA bis Ende Oktober erforderlich. Bitte schreibt eine kurze Mail mit „Teilnahme DFMP“ an die Mailadresse doro@absolutpromotion.de
 
Eine zusätzliche Information zum DFMP: Nicht so schön ist es, dass wir auch in diesem Jahr von allen Förderinstanzen abgewiesen bzw. ignoriert wurden. Weder Bund (BKM), noch das Land Sachsen-Anhalt oder die Stadt Halle gewähren dem DFMP Förderung. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund, dass Sachsen-Anhalt nun nicht unbedingt mit relevanten Kulturveranstaltungen gesegnet ist, unverständlich. Lediglich die GEMA hat uns eine mittlere Unterstützungssumme zukommen lassen. Wir bedanken uns vor allem beim politischen Büro der GEMA und Michael Duderstädt für die Zuwendung.
 
 
 
 
Gravis gewährt DEFKOM Mitgliedern Rabatte
 
Durch Vermittlung unseres Vorstandsmitglieds Tina Pepper wird die Firma Gravis DEFKOM Mitgliedern in Zukunft Rabatte einräumen. Gravis ist relevant als Verkäufer von Hard- und Software, die bei der Anfertigung von Filmmusik genutzt werden kann, vor allem von Apple Computern. Bei Apple Produkten an diese Rabatte zu kommen ist eine besondere Leistung, da die Margen des kalifornischen Herstellers äußerst knapp kalkuliert sind. Um die Rabatte nutzen zu können benötigen wir aus Datenschutz­gründen von den Interessenten die Erlaubnis ihre (eine beliebig auswählbare) E-Mail Adresse an Gravis zur Identifizierung als DEFKOM Mitglied weiterzugeben. 
 
 Dazu schreibt Tina Pepper:
 
Liebe DEFKOM-Mitglieder,
 
wir arbeiten stetig an der Erweiterung des Angebots für unsere Mitglieder und konnten vor kurzem GRAVIS (https://www.gravis.de) als neuen Kooperationspartner gewinnen. Dort erhalten DEFKOM-Mitglieder zukünftig bis zu 10% Rabatt auf Apple Hardware (ausgehend vom UVP des Herstellers) sowie bis zu 35% Rabatt auf Zubehör (ausgehend vom UVP des Herstellers).
 
Damit Gravis erkennen kann, wer wirklich Mitglied bei der DEFKOM ist, brauchen sie zum Abgleich eine Liste der E-Mail-Adressen der DEFKOM Mitglieder, die diesen Service nutzen möchten, für ihren Online-Shop. Natürlich geben wir nicht so einfach Eure Mailadressen raus. Um das Ganze Datenschutz konform zu gestalten, bitten wir DEFKOM Mitglieder, die den Gravis Shop mit Rabatt nutzen möchten, uns ihre Mailadressen, mit denen sie sich bei Gravis registrieren lassen wollen, zuzusenden.
 
Bitte schickt dazu eine Mail mit Eurem Namen und der E-Mail-Adresse, die Ihr verwenden möchtet an doro@absolutpromotion.de.
 
Weitere Informationen zur Registrierung bei Gravis senden wir euch im Anschluss per Mail.
 
Euer DEFKOM-Team
 
Liebe Grüße
Tina Pepper
 
 

 
GEMA kauft Monitoring-Firma SoundAware
 
Eine freudige Überraschung war die Nachricht, dass die GEMA Ende Juli dieses Jahres die Firma SoundAware erworben hat und damit zukünftig in der Lage ist autonom Monitoring bei Sendung und Online durchzuführen. Der Aufsichtsrat der GEMA war mit dem Erwerb und der entsprechenden Prüfung im Vorfeld über ein Jahr beschäftigt, war aber zu unbedingtem Stillschweigen verpflichtet. Ein Leak hätte schnell den Kaufpreis um einen sechsstelligen Betrag nach oben treiben können.
 
Dem Kauf voraus gingen über ein Jahr lang dauernde ausgedehnte Performance- und Wirtschaftlichkeitstests. Es wurde dabei nicht nur SoundAware, sondern alle relevanten am Markt befindlichen Monitoring-Firmen, untersucht und diversen Tests unterzogen. Darunter waren auch die uns Allen bekannten Kandidaten, die jetzt schon mehr oder weniger effektiv das für uns relevante Monitoring von Filmmusik betreiben. SoundAware war von allen Kandidaten am besten bei der Erkennung von Fingerprints und bei der Effektivität der Verarbeitung durch Mehrfach-Monitoring und besonders ausgefeilte Validierungssysteme. Dazu steht das holländische Unternehmen seit Jahren auf gesunden wirtschaftlichen Beinen und hat ein höchst motiviertes Team, das die Übernahme durch die GEMA positiv sah und sich auf den weiteren gemeinsamen Weg freut.
 
Zum Erwerb von SoundAware zwei Stellungnahmen von Jens Kindermann und Marc Grittke, die uns als die Verantwortlichen bei der GEMA aus den Runden mit der DEFKOM Fingerprinting-Monitoring AG bekannt sind:
 
Jens Kindermann: "Nachdem wir im Juli 2023 die Mehrheitsbeteiligung erworben haben, haben wir sofort damit begonnen, den GEMA Soundfile Upload in die Systemarchitektur von SoundAware zu integrieren. Dadurch haben unsere Mitglieder nun die Möglichkeit, ihre Soundfiles durch einen Upload bei der GEMA reibungslos in das SoundAware-Monitoring einzubinden. Der Upload von Musikwerken mit hochwertigen Metadaten ist dabei für das Monitoring von essenzieller Bedeutung. MRT ist bereits heute eine Schlüsseltechnologie für die Rechteadministration und wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung für das Kerngeschäft der GEMA gewinnen."
 
Marc Grittke: „Die Erkennung von Musiknutzungen bildet einen zentralen Bestandteil des Kerngeschäfts der GEMA. Für mein Team und mich, die für die Administration und das Matching des Musikreportings verantwortlich sind, bietet SoundAware zusammen mit den Services der GEMA ein erstklassiges Gesamtpaket. Dies schafft für uns und unsere Mitglieder ein solides Fundament, um eine breite Palette zukünftiger Anwendungsfelder abzudecken.“
 
 
Und hier dazu nochmal die originale Pressemeldung der GEMA:
 
GEMA erwirbt Mehrheitsbeteiligung an der SoundAware Group und erweitert ihr Portfolio um digitale Musikerkennung
 
Die GEMA hat mehrheitlich Anteile an der SoundAware Group aus Hilversum, Niederlande, erworben. Als etablierte Anbieterin digitaler Services zur Erkennung von Musik, Veranstaltungen und Medieninhalten verfügt die SoundAware Group über eine führende Music Recognition Technology (MRT). Die SoundAware Group wird eigenständig unter dem Dach der GEMA agieren.
 
Die Identifizierung von Musiknutzungen bildet einen zentralen Bestandteil des Kerngeschäfts der GEMA. Die Qualität der Nutzungserkennung ist dabei entscheidend für eine korrekte nutzungsbezogene Lizenzierung sowie Verteilung der Lizenzeinnahmen. Mit der Music Recognition Technology von SoundAware wird die GEMA ihre Prozesse zur Lizenzierung und Verteilung weiter optimieren und ihr Leistungsangebot erweitern können. Die GEMA nutzt MRT-Dienstleistungen bereits in Bereichen wie TV, Diskotheken, Hörfunk oder Online.
Nach der Gründung des internationalen Joint Ventures ICE, der Mehrheitsbeteiligung an Zebralution, einem Digitalvertrieb für Musik, und der Gründung von MusicHub setzt die GEMA ihre Wachstums- und Digitalisierungsstrategie konsequent fort. „Durch die Beteiligung an einem Pionier der Musikerkennung erweitern wir unser Portfolio um eine wichtige Schlüsselkompetenz, die digitale Musikerkennung“, erklärt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, die strategische Entscheidung. „Die Investition in eine zukunftsweisende Technologie ist für die GEMA ein entscheidender Schritt auf dem Weg hin zu einer leistungsstarken digitalen Verwertungsgesellschaft.“
Harold de Groot, Gründer von SoundAware, über den Einstieg der GEMA: „Die GEMA ist im Bereich der Wahrnehmung von Urheberrechten weltweit eine Vorreiterin. Mit unserer Technologie wollen wir einen Beitrag leisten, diesen Vorsprung auszubauen. Wir sind überzeugt, dass das Potenzial unserer Monitoring-Technologie noch lange nicht ausgeschöpft ist. Mit der GEMA als starker Partnerin wollen wir auf Basis dieser Technologie neue digitale Services für die Musikbranche entwickeln und international vertreiben.“
 
MRT von SoundAware liefert zuverlässige Ergebnisse unter anspruchsvollen Bedingungen
Für Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ist die Qualität der Musikerkennung entscheidend, um eine korrekte nutzungsbezogene Lizenzierung sowie Verteilung der Einnahmen an ihre rund 90.000 Mitglieder und die über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber weltweit sicherzustellen. Die im Markt bereits etablierte Monitoring-Technologie von SoundAware liefert selbst anhand von sehr kurzen Musikfragmenten zuverlässige Ergebnisse.
Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, meint dazu: „Mit der SoundAware Group begrüßen wir einen weiteren starken Partner aus der Musikwirtschaft unter dem Dach der GEMA. Ich bin fest davon überzeugt, dass Investitionen wie diese den Weg zu einer erfolgreichen und zukunftsorientierten GEMA markieren. Für unsere Mitglieder sowie Kundinnen und Kunden ist die Beteiligung eine erfreuliche Nachricht, denn das MRT-System ermöglicht qualitative und prozessuale Verbesserungen in einem Kernbereich der GEMA, dem Monitoring und Tracking von Musiknutzungen. Dies erhöht die Genauigkeit in den Ausschüttungen für unsere Mitglieder, was ins- besondere bei der zusehends stärker auftretenden Fragmentierung und Kleinteiligkeit der Musiknutzungen zu einer immensen Herausforderung für die Verwertungsgesellschaften wird.“
 
SoundAware Group agiert eigenständig unter dem Dach der GEMA
Harold de Groot wird auch nach der Beteiligung durch die GEMA mit Geschäftsführungsaufgaben betraut bleiben und die SoundAware Group steuern. Harald Heker betont: „Die GEMA hat vollstes Vertrauen in das erfahrene und professionelle Team, das SoundAware zu einem international operierenden Anbieter von MRT entwickelt hat. Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.“
Die SoundAware Group mit Sitz in Hilversum beschäftigt derzeit rund 50 Mitarbeitende. Zum Kundenstamm gehören internationale Verwertungsgesellschaften wie Buma/Stemra (Niederlande) und Sabam (Belgien) sowie Marktforschungsunternehmen, Musik- und Medienunternehmen, TV- und Radiosendeanstalten als auch Event-Veranstalter. Die Unternehmensgruppe wird an ihrem Geschäftssitz in Hilversum nahe Amsterdam festhalten.
 
                   
 
 
ZIV – die endlose Geschichte
 
 
ZIV oder Zwangsinverlagnahme ist seit vielen Jahrzehnten ein großes, vielleicht das größte Problem unseres wunderbaren Berufes. Juristisch konkret formuliert ist ZIV: „Die Verbindung eines Filmmusikauftrages mit einem Verlagsvertrag“. Das ist schon seit vielen Jahren illegal. Unsere Erhebungen haben allerdings ergeben: Mehr als 90% unserer Kolleginnen und Kollegen unterlagen schon mal einer ZIV! Das heißt, sie mussten ihre Verlagsrechte abgeben um die Filmmusik komponieren zu können/dürfen. Damit verbunden ist die Abgabe von 40% der GEMA-Autorenlizenzen bis 70 Jahre nach dem Tod. Die Alternative wäre, der Filmmusikauftrag ist weg, und jemand der oder die williger ist, bekommt den Auftrag. Wir erinnern uns an unzählige Initiativen und Versuche diese unangenehme und für unsere wirtschaftliche Lage unerträgliche Situation loszuwerden.
 
Im letzten Jahr gab es einen neuen Vorstoß, der die UVS (Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle) einsetzt um die ZIV zu bekämpfen und das, ohne die meldenden Komponistinnen und Komponisten der Gefahr des Blacklisting auszuliefern. Ein entsprechender Antrag wurde in der GEMA-Mitgliederversammlung im Mai 2022 angenommen. Es fehlte noch die zugehörige Geschäftsordnung, die in der Folge in äußerst unangenehmen und harten Verhandlungen mit den Verlegern ausformuliert, in einen Antrag „gegossen“ und auf der diesjährigen GEMA MV dann angenommen wurde.
 
Es gab lange und durchaus berechtigte Diskussionen und Einwände gegen den Antrag auch in der Komponistenkurie. Der Grund ist wohl, dass wir Filmkomponist:innen uns in den Verhandlungen nicht in allen Punkten mit unseren Vorstellungen durchsetzen konnten. Allerdings wäre der Antrag wertlos ohne die Zustimmung der Verlegerkurie.
 
Jochen Schmidt beschreibt hier, wie es weiter gehen könnte:
 
 
Die Never (?) Ending Zwangsinverlagnahme
 
Was ist der Stand der Dinge? 
 
In den zwei letzten GEMA-Mitgliederversammlungen gab es den großen Themenkomplex „Kollektives Prüfverfahren über systematische Nichterbringung verlegerischer Leistungen (sog. Zwangsinverlagnahme)“.
 
Wir haben dafür 2022 das Verfahren beschlossen und in 2023 die Geschäftsordnung für die dafür zuständige Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle. Damit ist das Prüfungsverfahren in Kraft und wir Komponist:innen können anonym Fälle von Zwangsinverlagnahme melden.
 
Sollte der Verlag bei dem dann eröffneten Verfahren keine verlegerische Tätigkeit nachweisen können, so werden alle GEMA-Verlags-Ausschüttungen an die Komponist:innen umgeleitet. Und zwar für alle Autor:innen und alle Fernsehauftragsproduktionen des Verlages!
 
Anschließend hat der Verlag eine Umkehrung der Beweislast zu akzeptieren. Er muss also für jede neue Produktion separat eine verlegerische Tätigkeit nachweisen um dann für dieses eine Werk eine GEMA-Ausschüttung zu erhalten.
 
Es kommt also bei dem Verfahren nicht darauf an, ob ein Zwang zur Unterschrift des Verlagsvertrages vorlag. Das ist problematisch nachzuweisen und noch schwieriger juristisch zu fassen. Es kommt allein auf die An- oder Abwesenheit einer verlegerischen Tätigkeit an.
 
Das war auch bereits der Auftrag der Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle, jedoch stellte sich heraus, daß die fehlende Anonymität dieses Verfahrens zu einem stumpfen Schwert machte. Besonders für die Kolleg:innen, die noch im Geschäft bleiben wollten.
 
Das neue Verfahren gewährt nun Anonymität.: Wir können Verträge zu Fernsehauftragsproduktionen melden, bei denen keine verlegerische Tätigkeit geschehen ist, ohne dass der Verlag davon erfährt. Die Werke müssen nach dem 1.1.2007 bei der GEMA gemeldet worden sein, und in den letzten 5 Jahren noch ein Aufkommen erzielt haben. Die Anzeigen können bei der GEMA, der DEFKOM, dem CC, mediamusic und dem Deutschen Textdichter Verband eingehen. Sie müssen „substantiierte Angaben zur Nichterbringung verlegerischer Leistung in Bezug auf diese Werke enthalten“. Wir in der DEFKOM werden Euch in den nächsten Tagen eine „abhörsichere“ Adresse für Meldungen anbieten.
 
Die GEMA leitet das Verfahren dann ein, wenn eine „hinreichende Anzahl“ von Auftragswerken für Fernseh- oder Hörspielmusiken des Verlages gemeldet wurden. Dabei werden schon „Indizien“ für einen Mangel an verlegerischer Tätigkeit berücksichtigt.  Konkrete Zahlen zu dem Begriff „Hinreichend“ stehen in der Geschäftsordnung (z.B. 15 Werke bei einem Verlagsrepertoire von 30 bis 200 Auftragswerken, 30 Werke bei einem 201 bis 1000-Werke-Verlag. Ab 50 Werken/Anzeigen sind alle Verlage betroffen. Die Anzeigen müssen von mindestens zwei unterschiedlichen Urheber:innen kommen und mindestens 2 unterschiedliche Produktionen (3 oder 5 bei den größeren Verlagen) betreffen.
 
Bei Eröffnung des Verfahrens beurteilt die Urheber-Verleger Schlichtungsstelle eine stichprobenartige Anzahl weiterer Verlagstitel anderer Autor:innen. Dabei wird auf die Aufrechterhaltung der Anonymität der anzeigenden Komponist:innen geachtet. Die Gesamtzahl der zu überprüfenden Werke richtet sich nach der Verlagsgröße und beträgt 30 bis 100 Produktionen. Das ganze Verfahren soll 6 Monate nicht überschreiten.
 
Der Verlag hat dabei seine verlegerische Tätigkeit zu beweisen. Es kann auch zu einer mündlichen Verhandlung kommen, natürlich getrennt für Autor:innen und Verlag. Von da an sollte es innerhalb von 6 Monaten eine Entscheidung geben.
 
Im Falle einer “Aussetzungsentscheidung“ (d.h. der Verlag verliert alle Fernsehproduktion-Verlagsanteile) kann der Verlag noch 6 Monate lang gerichtlich Einspruch erheben. 
 
Jetzt könnte der Verlag einfach alle Werke auf einen anderen Verlag umregistrierten und so die Entscheidung der Schlichtungsstelle unterlaufen. Schließlich sind die Verlagsrechte immer noch durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Urheber:innen und Verlag vergeben, den die GEMA nicht auflösen kann.
 
Dagegen richtet sich aber der §7.5 der Geschäftsordnung, der den Autor:innen ein Zustimmungrecht zu jeglicher Umregistrierung einräumt.
 
Der Verlag kann nach weiteren 6 Monaten eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, dafür muss nun allerdings der Verlag eine „hinreichende“ Anzahl von Produktionen mit ausreichender verlegerischer Tätigkeit vorweisen.
 
Die Kosten des Verfahrens werden mit Ausnahme der Eigenkosten von Autor:innen und Verlag von der GEMA getragen. Verliert der Verlag, muss er die Verfahrenskostenpauschale von 3.000 Euro tragen. Ebenso die Kosten eines eventuellen Wiederaufnahmeverfahrens.
 
Soweit zur aktuellen Lage. Es bleibt jetzt zu beobachten, was jetzt passiert. Die DEFKOM/CC Umfrage von 2021 zeichnete ein düsteres Bild der Szene. 99% der Kolleg:innen hatten mit Zwangsinverlagnahme zu tuen, ausnahmslos wurde die Nutzlosigkeit eines Verlagsvertrages für unsere Seite beklagt. Jetzt haben wir zum erstenmal eine wirksame Waffe gegen diese Firmen, die in der Realität oft nicht mal einen eigenen Briefkasten besitzen, uns aber 40% unserer GEMA Einkünfte abnehmen.
 
Ob sich etwas ändert? Mit Sicherheit ist das illegale Geschäft der Zwangsinverlagnahme jetzt schwieriger geworden. Ein Verlag muss jetzt für sein Geld arbeiten, …. Oder eine solche Arbeit zumindest so stringent simulieren, dass die Schlichtungsstelle getäuscht ist. 
 
Die Anonymität des Verfahrens sollte eigentlich zu massenhaften Anzeigen von Zwangsinverlagnahme führen. Schließlich muss niemand mehr das Blacklisting fürchten. Selbst in der (vielleicht) anhängigen Gerichtsverhandlung ist es für den Verlag nicht erkennbar, welche der überprüften Produktionen zu seinem Aussetzungbeschluss führten. 
 
Schlehdorf, 21.8.2023
 
Jochen Schmidt-Hambrock 
 
 
 
Soviel von der DEFKOM zum angehenden Herbst 2023. Wir wünschen Euch eine gute Zeit, viele interessante Filmmusikaufträge und ganz viel gute Musik. Angehängt noch die Termine der nächsten Wochen und Monate.
 
Micki Meuser und die DEFKOM Fachgruppenleitung

 
SoundTrack Zürich                                          29.09. bis 01.10.2023
Filmmusiktage Sachsen-Anhalt (Halle)           19.11. bis25.11.2023  
Deutscher Filmmusikpreis (Halle)                    24.11.2023
GEMA Musikautor:innenpreis                          08.02.2024
Berlinale 2024                                                  15.02. bis 25.02.2024
GEMA Mitgliederversammlungen                     14.05. bis 16.05.2024
DEFKOM Mitgliederversammlung (vrstl.)         14. 05. 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 





 

 

 
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