Förderung der Integration , Format: Artikel, Bereich: Behörde

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Entwicklung und Durchführung der Integrationskurse

Für die Integration sind Kenntnisse der deutschen Sprache besonders wichtig. Das Bundesamt legt hierfür die Basis mit den Integrationskursen. Diese bestehen aus einem Sprachkurs sowie einem Orientierungskurs, in dem die Teilnehmenden mehr über das Leben in Deutschland und die in der Gesellschaft geltenden Normen und Werte erfahren. Die Integrationskurse werden bundesweit angeboten und durch private und öffentliche Träger vor Ort durchgeführt. Neben einem allgemeinen Kurs gibt es auch Kurse für spezielle Zielgruppen, insbesondere für Frauen, Eltern und Jugendliche sowie Alphabetisierungskurse. Die Rahmenbedingungen und Kurskonzepte der Integrationskurse werden kontinuierlich weiterentwickelt.

Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer

Das Bundesamt ist für die Durchführung der Migrationsberatung (MBE) verantwortlich. Die MBE ergänzt den Integrationskurs. Erwachsene Zugewanderte können dieses Beratungsangebot vor, während und auch nach dem Integrationskurs nutzen.

Diese individuellen Beratungsangebote initiieren, steuern und begleiten den Integrationsprozess. Im Auftrag des Bundesamtes beraten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Bund der Vertriebenen Zuwanderer innerhalb eines bundesweiten Netzes von Beratungseinrichtungen.

Förderung von Projekten und Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration

Das Bundesamt ist zuständig für die Konzeption und Durchführung von Programmen zur sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration. Es fördert zusätzlich Integrationsprojekte, die dort ansetzen, wo sich Eingewanderte und Aufnahmegesellschaft im Alltag begegnen.

Im Sinne eines wechselseitigen Integrationsverständnisses sollen die Projekte zum einen dazu beitragen, die Kompetenzen der Migrantinnen und Migranten zu stärken und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zum anderen gilt es für einen gelingenden gesellschaftlichen Zusammenhalt auch, die Aufnahmegesellschaft anzusprechen und für das Leben in einer pluralen und kulturell vielfältigen Gesellschaft zu sensibilisieren. Ziel ist es, eine Kultur des Willkommens und der gegenseitigen Anerkennung zu etablieren.

Gefördert werden unter anderem Projekte, die:

  • die wechselseitige Akzeptanz in der Gesellschaft verbessern,
  • Eingewanderte an Angebote in ihrer Umgebung heranführen,
  • Gewalt und Kriminalität vorbeugen,
  • interkulturelle Kompetenz stärken,
  • bürgerschaftliches Engagement fördern sowie
  • Migrantenorganisationen verstärkt in die Integrationsarbeit vor Ort einbeziehen.

Die Projekte werden in Zusammenarbeit mit Verbänden, Stiftungen, Vereinen, Migrantenorganisationen, Initiativen sowie Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene durchgeführt. Hierfür stehen Mittel des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung.

Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar auf dem Integrationskurs auf.

Sie ist Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Sie dient dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen für die Integration in den ersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Maßnahmen verstehen sich
als ein Element zu weiteren Fortbildungsangeboten mit Bezug zum Arbeitsmarkt und sollen neben der direkten Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung auch die Einmündung in weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.

Durchgeführt werden die Maßnahmen durch ausgewählte Träger beziehungsweise Trägerkooperationen.

Regionalkoordination

Die Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren des Bundesamtes stehen in direktem Kontakt zu den am Integrationsgeschehen beteiligten Stellen wie Kursträgern, Migrationsberatungsstellen, Ausländerbehörden und Jobcentern. Damit nutzt das Bundesamt seine dezentrale Struktur der Regional- stellen, um die Integrationsinstrumente des Bundesamtes im Sinne einer Integrationspartnerschaft vor Ort nachhaltig mit den Aktivitäten der Länder, der Kommunen und anderen Akteuren zu verzahnen. Zudem stellen die Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren sicher, dass die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickelten Qualitätsstandards der Integrationskurse, der Migrationsberatungsstellen und der Projekte, die das Bundesamt fördert, eingehalten werden.

Aufgaben im Rahmen der Aufnahme und Verteilung Jüdischer Zuwanderer

Das Bundesamt ist zuständig für die Durchführung des Aufnahme- und Verteilungsverfahrens für jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (ohne die baltischen Staaten). Personen jüdischer Abstammung können über die dortigen deutschen Auslandsvertretungen einen Aufnahmeantrag zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland stellen. Das Bundesamt prüft und entscheidet über diese Anträge und erteilt Aufnahmezusagen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Deutsche Islam Konferenz

Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) ist das wichtigste Forum zwischen dem deutschen Staat und den in Deutschland lebenden Musliminnen und Muslimen. Als langfristig angelegtes Dialogforum stellt die DIK einen institutionalisierten Rahmen zur Pflege der Beziehungen zwischen dem deutschen Staat und Musliminnen und Muslimen in Deutschland zur Verfügung. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen unter Federführung des BMI erarbeiten gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Muslime praxisorientierte Lösungen für ein gutes Miteinander. Relevante Themen sind zum Beispiel die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit sowie die Prävention von Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftlicher Polarisierung.

Schwerpunkte sind unter anderem die religiöse Teilhabe, Wohlfahrt und Seelsorge.

Ziel der DIK ist es, den Dialog zwischen Staat und Musliminnen und Muslimen zu verbessern und somit einen Beitrag für die gesellschaftliche und religionsrechtliche Integration der Musliminnen und Muslime sowie den gesellschaftlichen Zusammen- halt in Deutschland zu leisten.

Als Geschäftsstelle der DIK unterstützt das Bundesamt diesen Prozess organisatorisch und inhaltlich. Eine Maßnahme ist der Internetauftritt der DIK, der im Bundesamt redaktionell betreut wird und die Themen und Diskussionen der DIK einer breiten Öffentlichkeit vorstellt.

Information und Service rund um Integration

Umfassende Informationen rund um das Thema Asyl, Migration und Integration bietet die Homepage des Bundesamtes unter: www.bamf.de.

Weiterführende Fragen beantwortet das Service-Center wochentags von 9.00 bis 15.00 Uhr unter der Nummer +49 (0)911 943-0.

Hotline: Arbeiten und Leben in Deutschland

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" beraten qualifizierte Fachkräfte, Studierende, aber auch Unternehmen und Behörden in deutscher und englischer Sprache zu den Themen:

  • Jobsuche, Arbeit und Beruf
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Einreise und Aufenthalt
  • Deutsch lernen

Die Hotline wird gemeinsam vom Bundesamt und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrieben und bietet eine umfassende Erstberatung zu Fragen der Zuwanderung, Integration und Arbeitssuche. Bei Bedarf verweisen die Mitarbeitenden an zuständige Ansprechpersonen.

Die Hotline ist montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr unter der Nummer: +49 (0)30 1815-1111 erreichbar.