Der Bundesrat hat für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, den Schutzstatus S aktiviert. Personen mit Schutzstatus S können sich beim RAV zur Arbeitsvermittlung anmelden.
Stellensuchende und Arbeitgeber finden entsprechende Informationen auf der Seite Ukraine-Krieg.
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Die stabile Arbeitsmarktentwicklung setzte sich 2023 fort und führte zu tiefen Arbeitslosenzahlen. Für die Arbeitslosenversicherung resultierte ein Einnahmenüberschuss von 2.76 Milliarden Franken.
Gemäss den Erhebungen des SECO waren Ende April 2024 106’957 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 1’636 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank damit von 2,4% im März 2024 auf 2,3% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 16’423 Personen (+18,1%).
Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 beschlossen, dass die Änderungen des AVIG und der AVIV rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft treten. So können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Falle von Kurzarbeit die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortsetzen.
Erstmals seit Juli 2023 liegen beide Komponenten des Schweizer Arbeitsmarktbarometers wieder im positiven Bereich. Die kurzfristigen Beschäftigungsaussichten (saisonbereinigt) klettern im März 2024 sogar auf 101,0.
Das auf den 1. September 2023 in Kraft getretene Datenschutzgesetz ist modernisiert und auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst worden. Entsprechend wurde die Seite «Informationen zur Verarbeitung von Personendaten in den Informationssystemen der ALV» aktualisiert.
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